3. Oktober 2013

SEPA-Lastschriftmandate

Ab dem 1.2.2014 ist der Einzug nur noch mit dem SEPA-Lastschriftmandat möglich
Für den Einzug von Mitgliedsbeiträgen und anderen Entgelten durch den Verein zur Förderung des Korfballspiels e.V. sind die Vorschriften für den europäischen Zahlungsverkehr zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass Einzüge von Konten der Mitglieder ab dem 1.2.2014 nur noch mit einem gültigen SEPA-Lastschriftmandat zulässig sind.
Alle bislang erteilten Einzugsermächtigungen werden vom V.F.K. automatisch auf SEPA umgestellt und behalten ihre Gültigkeit. Für neu zu erteilende Einzugsermächtigungen , z. B. wegen einer Kontoänderung, ist das neue SEPA-gerechte Formular unter den "sonstigen Downloads" mit dem Titel "SEPA-Lastschriftmandat" abgelegt. Dieses ist in den entsprechenden Fällen im Original unterschrieben an den Kassenwart des V.F.K. zu übersenden. Auch für neue Aufnahmeanträge ist die Erteilung eines Lastschriftmandates mit dem genannten Formular erforderlich.
von kfriedel