Ausbildung: Trainer

Kontaktperson Ausbildung im RTB

Udo Schade (Referent Wettkampfsport RTB)
Kontakt: 02202 - 2003-30 oder

Kontaktperson Ausbildung im WTB

Detlef Dülfer (Landesfachwart WTB)
Kontakt: Detlef Dülfer

Trainerausbildung C-Lizenz

Die nächste Ausbildung ist für das 2. Halbjahr 2013 terminiert. Folgende Pflichttermine sind geplant:
ZeitraumOrtAnzahl der LE120 LE + Lehrprobe + Kolloquium
Feiertag 3. Oktober 2013n.n.10 LEStart
Wochenende 5./6. Oktober 2013n.n.18 LEkombiniert mit einer Fortbildung
Kompaktwoche 18.-27. Oktober 2013Hamm, Oberwerries92 LEin den Herbstferien (1. Woche)
Die Kosten betragen pro Teilnehmer 400,00 Euro. Mindestteilnehmerzahl: 16.
Anmeldungen ab sofort mit folgendem Formular WTB-Lehrgangsanmeldung an

Fortbildungen Trainer-C-Lizenz 2013

Wochenende 5./6. Oktober 2013
Lehrgangsnummer:1540010
Ort:n.n.
Lehrgangskosten:Euro 35,00
Lerneinheiten:15
Der Lehrgang dient zur Verlängerung der Trainer C-Lizenz Korfball.
Trainer-Fortbildung wird nach Bedarf geplant, Terminvorschlag ist 29./30. Juni
Lehrgangsnummer:noch nicht vergeben
Ort:n.n.
Lehrgangskosten:n.n.
Lerneinheiten:15
Der Lehrgang dient zur Verlängerung der Trainer C-Lizenz Korfball. Zielgruppe und Inhalt sowie Zeit und Ort werden nach Bedarf festgelegt. Interessenten melden sich bitte beim RTB-TK. Das Wochenende 29./30. Juni bietet sich ggfs. an aufgrund des dann stattfindenden Länderspiel-Wochenendes. Die NL U19 wird dann wieder zu Gast sein.

Gültigkeitsdauer der Lizenzen

Die Lizenz ist im Gesamtbereich des Deutschen Sportbundes gültig.
  • Eine Lizenz der 1. Lizenzstufe ist Voraussetzung für die öffentliche Bezuschussung der Tätigkeit in Turn- und Sportvereinen und Sportverbänden.
  • Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Ausstellung und endet jeweils am 31. Dezember des letzten Jahres der Gültigkeit.
  • Die Lizenz für die Trainer C ist maximal vier Jahre lang gültig. (In der neuen Ausbildungsordnung sind keine F-ÜL-Lizenzen mehr für Gerätturnen vorgesehen. Frühere F-ÜL-C-Lizenzen haben nach wie vor eine Gültigkeitsdauer von vier Jahren.)
  • Die Lizenz für die Trainer B ist maximal vier Jahre lang gültig.
  • Die Lizenz für die Trainer A ist maximal zwei Jahre lang gültig.
  • Alle Lizenzen müssen durch Fortbildungen in regelmäßigen Abständen (siehe weiter unten) verlängert werden.
Fortbildung zur Lizenzverlängerung
Grundsätzlich muss eine Lizenz vor ihrem Ablauf verlängert werden.
Fortbildungsinhalt
  • Für die Fortbildung zur Lizenzverlängerung sind folgende inhaltlichen Anforderungen festgelegt:
  • Die Fortbildung für Trainer ist fachspezifisch und in der jeweiligen Lizenzstufe wahrzunehmen.
  • Es gilt der Grundsatz: Mit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer für eine Lizenzstufe werden die darunter liegenden Lizenzstufen für den jeweiligen Zeitraum ihrer Gültigkeitsdauer mitverlängert.
Fortbildungsumfang
Für die Lizenzverlängerung aller Stufen muss eine Fortbildung von mindestens 15 UE wahrgenommen werden. Die 15 UE können auch auf mehrere Fortbildungen aufgeteilt werden.
LizenzFortbildung innerhalb von
Trainer C4 Jahren
Trainer B4 Jahren
Trainer A2 Jahren
Einige Hinweis zur: Verlängerungen ungültig gewordener Lizenzen
Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer von Lizenzen sollte wie folgt verfahren werden :
  • Erfolgt die Fortbildung im Umfang von 15 UE im 1. Jahr nach dem Lizenzablauf, wird die Verlängerung vom Zeitpunkt des regulären Ablaufs gerechnet.
  • Erfolgt die Fortbildung im zweiten Jahr nach dem Lizenzablauf, sind zwei Fortbildungsveranstaltungen (30 UE) notwendig. Lizenzverlängerung auch hier ab Zeit des Ablaufes.
  • Überschreiten der Gültigkeitsdauer ab 3 Jahre. Hier ist durch den jeweiligen Ausbildungsträger zu prüfen, ob eine Wiederholung der gesamten Prüfung absolviert werden muss .
Lizenzentzug
Die vom DTB beauftragten Ausbildungsträger haben das Recht, Lizenzen zu entziehen, wenn der/die Lizenzinhaber/in schwerwiegend gegen die Satzung des Verbandes verstößt.