5. Dezember 2020

Bestandserhebung 2020 - ** DEADLINE 06.12.2020 **

Alle Vereine wurden gebeten aktuelle Mitgliederzahlen zu übermitteln. Diese Daten werden u. a. benötigt, um die Stimmrechte aller Mitglieder für die IKF-Mitgliederversammlung (IKF General-Meeting) zu bestimmen. (Vergleichbar mit den Stimmrechten auf einer SSV-Mitgliederversammlung). Dabei sind nicht ausschließlich die Vereine in Nordrhein Westfalen angesprochen, sondern alle Korfballaktiven in Deutschland (Uni-Mannschaften, Freizeitvereine etc.). Bitte schenkt uns einen aktuellen Überblick über Korfball in Deutschland.